LV-Widerruf – Wirtschaftlichkeit

LV-Widerruf – Wirtschaftlichkeit

Lohnt es sich alte Lebensversicherungsverträge zu widerrufen?

Zahlreiche alte Lebensversicherungsverträge können noch viele Jahre nach Abschluss widerrufen oder rückabgewickelt werden. Auch ein zwischenzeitliches Vertragsende oder gar eine Kündigung des Vertrags stehen dem meist nicht entgegen. Aber lohnen Widerruf oder Rücktritt überhaupt?

Individuelle Wirtschaftlichkeitsabschätzung von LV-Widerrufen.

Auf den ersten Blick lautet die Antwort sicher ja, denn bei Widerruf oder Rücktritt werden dem Versicherungsnehmer auch Abschluss- und Verwaltungskosten erstattet, auf die er bei regulärem Vertragsablauf oder Kündigung kein Anrecht hätte. Gleichwohl gibt es mehr zu beachten. Zuvorderst sind da natürlich die Kosten, die der Versicherungsnehmer aufwenden muss, um eine Entschädigungsforderung durchzusetzen. Daneben gibt es aber noch eine ganze Reihe weiterer Faktoren, die den finanziellen Nutzen schmälern, und zwar Besteuerung, Rendite oder der Nutzen des Versicherungsschutzes. Auch Sozialversicherungsträger könnten bei Widerruf oder Rücktritt Forderungen erheben.

Die Besteuerung kann zu hohen Belastungen führen, da nicht nur die Entschädigung zu versteuern ist, sondern womöglich rückwirkend Steuervorteile aus dem Versicherungsvertrag entfallen. Steuerbegünstigte Ausschüttungen der Vergangenheit wären somit unter Umständen nachzuversteuern. Ebenso können Steuervorteile verloren gehen, die der Versicherungsvertrag noch für zukünftige Erträge bietet.  Die Rendite ist insbesondere zu beachten, wenn der Versicherungsvertrag noch eine erhebliche Restlaufzeit und eine hohe Garantieverzinsung aufweist. Dann könnten bei Widerruf oder Rückabwicklung freiwerdende Gelder nur zu schlechteren Konditionen angelegt werden, als sie der Versicherungsvertrag bietet. Der Versicherungsschutz kann Widerruf oder Rücktritt unwirtschaftlich werden lassen, wenn ein benötigter Versicherungsschutz nur zu deutlich schlechteren Konditionen ersetzt werden kann. Oftmals ist dies bei Berufsunfähigkeitsversicherungen der Fall.

Unsere Leistungen

Es empfiehlt sich daher, nicht nur anhand der Aussichten auf eine hohe Entschädigung über Widerruf oder Rücktritt aus einem Versicherungsvertrag zu befinden –zuvor sollte auch die Wirtschaftlichkeit geprüft werden.

Wir bieten Ihnen die umfassende Analyse und Bewertung Ihrer Verträge an:

  • Individuelle Wirtschaftlichkeitsabschätzung: 250 € (zzgl. USt.) pro Vertrag
  • Ergänzende können Sie bei uns auch eine vollständige und transparente Entschädigungsberechnung in Auftrag geben, die alle Vorgaben des BGH buchstabengetreu umsetzt: ab 500 € (zzgl. USt.) Basispreis pro Vertrag (zzgl. 100 € (zzgl. USt.) für Verträge mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung oder fondsgebundene Versicherungsverträge).

Gern unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot. Sprechen Sie uns an!